Gastangler & Schonzeiten

Bitte melden Sie sich wenigstens 2 Tage vor Ihrem Angel-Wunschtermin bei uns. Wir werden uns – nach Terminabsprache – gerne mit Ihnen  im Angelheim, Am Bahndamm 1, in Münster-Sarmsheim treffen.
Voraussetzung ist natürlich der gültige, blaue Jahresfischerei Schein.
Telefon:  0172 892 3197
E-Mail: Angelschein@Angelverein-muenster-sarmsheim.com (evtl. mehr wie 2 Tage Vorlauf einplanen)

Kosten für den Erlaubnisschein:
Tagesschein: 10,00 EUR
Wochenschein: 30,00 EUR (tagesgenaue Abrechnung bis zum 31.12.)
Monatsschein: 50,00 EUR (tagesgenaue Abrechnung bis zum 31.12.)

Jahresschein: 120,00 EUR
Die Anzahl der ausgegebenen Jahresscheine ist begrenzt.

Gäste dürfen ab 6.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends angeln. Geangelt werden darf mit 2 Ruten, davon maximal eine Raubfisch Rute. Fangbeschränkung: jeder Angler darf nur einen Hecht, Zander. Karpfen oder Waller pro Tag fangen. Der Fang von Weißfischen ist auf 5kg pro Tag beschränkt. Der Aal ist ganzjährig der Hecht ist vom 1. Februar bis zum 15. April geschützt. Ansonsten gelten die bekannten Gesetze, Schonzeiten, Mindestmaße und die Landesfischerei-Verordnung.
Der Erlaubnisschein Inhaber ist verpflichtet sich mit der Gewässerordnung vertraut zu machen und den Erlaubnisschein zum Fischfang zu unterschreiben.

Frühjahrsschonzeit: 15. April bis 31. Mai

Die Frühjahrschonzeit gilt unter Anderem für den Rhein, die Nahe und den Glan(siehe §18 FischGDV RP). Während der Frühjahrsschonzeit ist das Fischen mit Hand- und Schleppangel zwar in den in den Landesfischereiordnung aufgezählten Gewässern erlaubt, aber die Verwendung von Blinker, Spinnern und anderen künstlichen Ködern (Ausnahme: Fliegen) verboten.